Nein, die Jungs (und manchmal auch Mädels) des IZRS sind definitiv alles andere als Sympathieträger. Der Islamistenclub, der bei 400’000 in der Schweiz lebenden Muslimen gemäss REPUBLIK gerade mal 40 aktive Mitglieder zählt, ist eigentlich bedeutungslos und ohne jede Relevanz. Gleichwohl gelingt es den Herren Illi, Blancho und Co, immer wieder in den Medien aufzutauchen. Doch dieses Mal geht es um mehr.

Weil sie die Mechanismen der Medien kennen und sich zu inszenieren wissen. Die Medien fallen eins um das andere Mal darauf hinein, und zwar das ganze Spektrum: Die ARENA, welche den IZRS gerne einlädt, weil sie weiss, dass sie damit ein Skandälchen provoziert, das schon im Vorfeld der Sendung Aufmerksamkeit produziert und dann (hoffentlich wenigstens) höhere Quoten. Oder der BLICK, der die Inszenierungen des IZRS auch gerne mitmacht, weil sich damit Clicks sammeln lassen.

Aber nicht einmal die NZZ ist davor gefeit, dem IZRS eine Plattform zu bieten bei Themen, die eigentlich keine öffentliche Relevanz besitzen. Auch wenn ihr Medienredaktor Rainer Stadler immer wieder auf das Missverhältnis zwischen Bedeutung und Medienecho hinweist, zum Beispiel hier.

Dass der IZRS diese Woche Schlagzeilen machte, und dieses Mal auch durchaus zurecht, sprich: aus Relevanz-Gründen, haben die Islamisten der gütigen Mithilfe der Bundesanwaltschaft zu verdanken. Die hat drei Mitglieder des IZRS vor dem Bundesstrafgericht angeklagt auf der Basis des „Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen.

Das Gesetz ging Ende 2014 hoppla-hopp durch die Räte: Die Botschaft des Bundesrates stammte vom 12. November 2014, die Schlussabstimmung im Parlament fand am 12. Dezember 2014 und am 1. Januar 2015 trat das Gesetz in Kraft. Innerhalb von kürzester Zeit also. Zum Vergleich: Das neue Energiegesetz brauchte für diesen Prozess 52 Monate! Das Anti-Kaida-Gesetz 1.5 Monate. Zwar ist richtig, dass das Gesetz nicht aus dem Nichts entstand, sondern bereits vorbestehende Verordnungen des Bundesrates ersetzte. Was es aber nicht besser macht, im Gegenteil.

Das Resultat und die Arbeit von Verwaltung und Parlament waren nämlich schlicht lausig. Das Gesetz ist in einer Art und Weise schwammig formuliert, wie es bei einer Strafrechtsnorm nicht der Fall sein darf.  Nun will niemand Terroristengruppierungen in der Schweiz dulden und auch nicht das Tun ihrer Sympathisanten.

Dennoch ist ein Gesetz, das bis zu fünf Jahre Gefängnis androht für den, der „ihre Aktivitiäten (die der Terrororganisationen, d. Red.) auf andere Weise fördert“, hochgradig problematisch, weil es doch allzuvieles offen lässt. Auch „Propaganda“, die laut dem Gesetz ebenfalls unter Strafe stellt, ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und damit völlig unklar, was strafbar und was erlaubt sein soll.

Im konkreten Fall warf die Bundesanwältin (und nicht Bundesstaatsanwältin, wie der BLICK schrieb) Juliette Noto den IRZS-Vertretern vor, sie hätten in zwei Videos den Terroristenführer Al-Muhaysini interviewt, ihm dadurch eine Plattform geboten und auf diese Weise die Al Kaida (welcher Al Muhaysini zuzurechnen sei) unterstützt bzw für sie Propaganda betrieben. Weitere Beschuldigte hätten mit Flyern auf die Aufführung der Filme an einer Veranstaltung aufmerksam und damit für die Kaida Propaganda gemacht.

Daniel Ryser hat in der WOZ in einem empfehlenswerten Artikel aus der Anklageschrift zitiert, in der Bundesanwältin Juliette Noto beispielsweise anhand der Tatsache, dass Al-Muhaysini direkt in die Kamera schaute (und nicht zum „Journalisten“ Cherni) ableitet, dass es sich hier nicht um ein journalistisches Interview, sondern um Propaganda handle. Wie bitte?  Als weitere Indizien gelten die Redezeiten: Al-Muhaysini spricht viel länger als Cherni.

Zudem hat die Bundesanwaltschaft verfügt, dass die umstrittenen Videos in der Schweiz von Youtube gesperrt werden. Wir dürfen uns also nicht selbst ein Bild machen. In anderen Staaten nennt man das Zensur, die NZZ nennt es immerhin „fragwürdig“.  Wie NZZ-Medienredaktor Rainer Stadler schreibt (und auch die WOZ am komplett anderen Ende des politischen Spektrums findet), ist der umstrittene Film alles andere als ein journalistisches Glanzstück. Aber schlechten Journalismus betreiben viele andere auch.

Das Verfahren der BA und die Zensur haben übrigens ihr Ziel nicht erreicht, im Gegenteil: Über 100’000 Mal wurden die Videos unterdessen schon angeklickt. Die Bundesanwaltschaft hat mit ihrem Verfahren das Interesse an den Filmen vermutlich erst richtig geweckt und damit deutlich erfolgreiche Propaganda dafür gemacht als die Beschuldigten mit ihren paar Dutzend Flyern. Selbstanzeige? Natürlich nicht.

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wurde diese Woche lange debattiert, ob Al Muhaysini tatsächlich ein Terrorist und Mitglieder der Kaida sei oder nicht. – Aus grundsätzlichen Überlegungen ist aber eine andere Frage viel entscheidender – denn selbst wenn er einer wäre: Wie kann es sein, dass ein Interview mit einem Terroristen eine Straftat darstellt? 

Geiseln wir nicht etwa genau die Türkei dafür, dass sie Journalisten einsperrt, wenn sie über jemanden berichten, der vom Staat als „Terrorist“ bezeichnet wird? Wer definiert, wer als „Terrorist“ zu gelten habe? Ryser fragt in der WOZ genau gleich wie auch Stadler in der NZZ zurecht: Was ist dann mit RUNDSCHAU-Brotz, der 2016 Bashar al Assad interviewte, den syrischen Machthaber, dem die internationale Staatengemeinschaft den Einsatz von Giftgas und Chemiewaffen gegen die eigene Bevölkerung vorwirft? Geht Brotz dafür ins Gefängnis, weil er einem Terroristen eine Plattform für seine Propaganda bot? Ich wage die Prognose: Ein Aufschrei ginge durch das Land.

Und weiter gedacht: Ist die Berichterstattung über ein Attentat, das von der Kaida oder vom IS ausgeführt wird, nicht letzten Endes auch Propaganda für diese Organisationen? – Witzigerweise wird genau diese Frage unter Publizisten bei jedem Anschlag aufs Neue diskutiert und im Nachgang jedes Mal wieder festgehalten, dass den Attentätern bei solchen Anschlägen nicht noch durch Namensnennung und die Publikation ihrer Portraibilder die Ehre erwiesen werden soll (- um es dann beim nächsten Anschlag allerdings trotzdem wieder zu tun.)

Mit anderen Worten: Die Publizistik selbst sieht schon die Berichterstattung über Aspekte der Attentate als kritisch und propagandistisch an. Werden künftig Redaktionen, die so berichten, ins Gefängnis gesteckt, weil sie Propaganda verbreiten? Wird die Bundesanwaltschaft gegen sie ebenfalls Anklage erheben, oder tut sie es nur hier, gegen den IZRS, weil sie weiss, dass deren Gebahren der Mehrheit der Menschen im Land eh‘ auf den Geist geht?

Es scheint, dass sich die Bundesanwaltschaft – und das einmal mehr – völlig verannt hat und jenseits von Vernunft und Verhältnismässigkeit operiert.  Wie die REPUBLIK berichtet, hat sie in 75 Fällen Verfahren nach dem umstrittenen neuen Gesetz eröffnet und seit 2015 ganze 3 Verurteilungen erreicht.

Das Fazit ist düster: Ein lausiges Gesetz, bei dem Parlament und Bundesrat versagt haben, eine Bundesanwaltschaft, welche ihrer Aufgabe (immer noch und unterdessen auch unter dem vierten Bundesanwalt in Serie) nicht gewachsen ist, und zum Glück ein Strafgericht, dass am Ende den Unfug (und hoffentlich auch dieses Mal) wieder zurecht biegt.

Von Voltaire soll der Satz stammen: „Auch wenn ich nicht Deiner Meinung bin, werde ich an Deiner Seite dafür kämpfen, dass Du sie frei äussern darfst.“ Von diesem Geist der Aufklärung scheint in der gegenwärtigen Schweiz nicht mehr viel übrig geblieben zu sein.