Diese Woche lieferte der Konsumentenschutz Schlagzeilen. Die Konsumentenschützer klagen gegen Influencer, die auf ihren Post z.B. auf Instagram nicht deklarieren, ob es sich bei einem Post um bezahlte Werbung handelt. – Nun, so wünschenswert es ist, dass Leserinnen und Leser wissen, ob für die Verbreitung einer Information bezahlt wurde oder nicht – hier wird ein grundsätzlich berechtigtes Anliegen ad absurdum geführt.
Wer sich mit dem Phänomen der Influencer je auseinandergesetzt hat, weiss, wie sie funktionieren: Sie lassen sich von einem Hersteller oder Dienstleister dafür bezahlen, dass sie sein Produkt dann auf ihren Insta-, Youtube- und heute seltener: Facebook-Kanälen posten. Und berichten, wie toll doch die Betreuung in Hotel A sei und wie angenehm sich Crème B auf der Haut anfühle. Es ist bezahlte Werbung eben, und auch die Dümmsten wissen das. Wer aufgrund eines Instragramer-Posts ein solches Produkt kauft und nicht zufrieden ist: selbst schuld. Dasselbe gilt, wenn ein Star wie Roger Federer auf seiner Timeline ein Bild mit einem neuen Shirt postet und George Clooney eine Nespresso-Kapsel in eine Kaffeemaschine schiebt: Alle wissen, dass diese Stars mit Sponsoring- und Werbeverträgen Geld verdienen. Oder glaubt jemand allen Ernstes, dass Wendy Holdener mit Emmis „Caffe Latte“ vor der Kamera posiert, weil sie das überteuerte Zucker-Koffein-Milch-Getränk des Milchproduzenten für so toll hält? – Blödsinn. Kein Star zeigt sich ohne Bezahlung mit einem Produkt, nur weil er oder sie es so toll finden. Dennoch hat die Stiftung SCHWEIZER KONSUMENTENSCHUTZ nun verschiedene Klagen eingereicht gegen Roger Federer, Xenia Tchoumicheva und Konsorten. Der Vorwurf: Die Besagten hätten nicht auf jedem ihrer Posts mit Produkten, welche sie von ihren Sponsoren erhalten oder für deren Promotion sie Geld genommen hätten, einen entsprechenden Hinweis angebracht. Als ob das nötig wäre. Das Anliegen des Konsumentenschutzes wäre indes schon berechtigt. Allerdings dort, wo es um etwas geht. Dort nämlich, wo wir neutrale und unabhängige Information erwarten würden, sie aber nicht erhalten. Wenn klassische Medientitel, die uns Abonnements verkaufen für Information, diese Informationsbeiträge dergestalt mit Werbung vermischen, dass der Unterschied kaum mehr erkenntlich ist. Und das mit Begriffen verschleiert werden soll, welche die Nicht-Medien-Profis bewusst hinters Licht führen sollen. Wenn Medienschaffende ständig die neusten Handys von den Mobilfunkherstellern erhalten und ganz genau wissen, dass sie nur solange auf der Liste der Gratis-Empfängern stehen, wie sie wohlwollend über diese Produkte berichten: Da wäre das Engagement des Konsumentenschutzes nötig. Die Medien nehmen das Thema natürlich gerne auf und lassen sich von der Stiftung Konsumentenschutz für deren öffentlichkeitswirksame Kampagne einspannen, wie die Berichterstattung zeigt. – Kein Wunder, denn die Social Media Kanäle graben den traditionellen Medien seit Jahren das Wasser ab. Deshalb fahren sie Influencern und Co natürlich gerne etwas in die Parade..
Berichterstattung in 10VOR10
des SCHWEIZER FERNSEHEN vom 24. Juni 2019
Neueste Kommentare