Eines muss man ihm lassen. Der Schwyzer SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm hat Eier. Am Montag wurde er vom Bezirksgericht Zürich wegen Tätlichkeiten gegen eine Prostituierte und Pornobildern auf seinem Handy zu acht Monaten Gefängnis verurteilt – bedingt. Die Zürcher Staatsanwältin ist damit nicht zufrieden und hat bereits Berufung angekündigt.

«Privatangelegenheit». Diethelm rüffelt die Verdachtsberichterstattung der Medien. Screenshot SRF.

Diethelm bleibt hartnäckig, um nicht zu sagen stur. Er hält an seinem Amt als Schwyzer Kantonsrat fest, einzig seine Mitgliedschaft bei der SVP lässt er auf massiven Druck hin ruhen. Zur grossen Freude der Presse streiten Orts- und Kantonalpartei streiten zur Freude der Presse weiterhin darüber, ob Diethelm aus der Partei ausgeschlossen wird – und der Ortsparteipräsident macht mit der sinngemässen Aussage, die Pornobilder seien ja gar nicht so schlimm, negative Schlagzeilen.

Tatsächlich hat Diethelm diese Pornobilder, die angeblich Sexszenen mit Tieren zeigen, zugegeben. Um eine Strafe wird er also nicht herumkommen, auch wenn das Verfahren nun in die nächste Runde geht. Doch das Bild des gelernten Kochs wird auch bei der nächsten Gerichtsrunde wieder durch alle Medien gehen. Und juristisch dürfte die Chance, dass er vor Obergericht besser wegkommt, eher gering sein: Das Bezirksgericht hatte seiner Version der Vorfälle mehr geglaubt als derjenigen der Prostituierten. Ob das so bleibt?

Diethelm hatte sich auf die Position zurückgezogen, sein Sexleben sei eine Privatangelegenheit und gehe niemanden etwas an. Dass das so absolut für einen Politiker natürlich spätestens dann nicht mehr gilt, wenn die Sexpraktiken mit strafrechtlich relevantem Verhalten einhergehen, hatte ich bereits ausgeführt. Diethelm bleibt damit im öffentlichen Fokus, sein Konterfei ist mit den strafrechtlichen Vorwürfen und den Sadomaso-Spielchen verbunden und wird das für lange Zeit bleiben.

Als Politiker wird er kaum mehr ernst genommen. Seine Partei distanziert sich. Auf blick.ch, wo die eher wertkonservativen Leserinnen und Leser kommentieren, ist sich die grosse Mehrheit einig: So einer gehört nicht in einen Kantonsrat. Diethelms Reputation ist nicht mehr zu retten. Dafür ist es zu spät. Ihm bleibt nur, was er schon längst und vor der grossen Publikationswelle hätte tun sollen: Der Rückzug ins Private, eine Aufarbeitung dessen, was passiert ist und ein Neustart.

Für alle anderen, die ein öffentliches Amt innehaben und in den Strudel eines Strafverfahrens geraten, sollte Diethelms Fall ein Beispiel dafür sein, dass es in einer solchen Situation nur einen einzigen Ausweg gibt: Das Amt sofort zurückzugeben und sich ins Private zurückzuziehen. Damit fällt das öffentliche Interesse weg und damit das Recht der Presse an einer identifizierenden Berichterstattung. Es ist die einzige Chance, nicht alles zu verlieren.